Bestandsimmobilie
Der Kauf einer Bestandsimmobilie unterliegt in der Regel der regionalen Grunderwerbsteuer ITP. Satz, Schwellen und mögliche Vergünstigungen hängen von der autonomen Gemeinschaft und den Umständen des Käufers ab.
Neubauimmobilie
Der Ersterwerb vom Bauträger unterliegt in der Regel IVA und AJD statt ITP. Die Gesamtbelastung wird daher anders berechnet als bei einer Bestandsimmobilie.
Steuerlicher Wert
Bei Bestandsimmobilien kann der Katasterreferenzwert die Steuerbemessungsgrundlage bestimmen, wenn er über dem erklärten Kaufpreis liegt. Dies sollte vor Abschluss der Budgetplanung geprüft werden.
Beratungs- und Transaktionskosten
Zum Erwerbsbudget können Anwaltskosten, Notar- und Registerkosten, Bankbewertung, Übersetzungen, finanzierungsbezogene Leistungen, Versicherung und Überweisungskosten gehören.
Jährliche Eigentumskosten
Nach dem Kauf sollten Eigentümer IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherung, Versorger, Instandhaltung und mögliche Steuerpflichten für Nichtresidenten einplanen. Mieteinnahmen führen zu zusätzlichen Melde- und Steuerfragen.
Nichtresidenter Verkäufer
Ist der Verkäufer in Spanien steuerlich nicht ansässig, muss der Käufer in der Regel 3 % des Preises einbehalten und als Vorauszahlung auf die Steuerschuld des Verkäufers an die Finanzbehörde abführen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel sollte ich zusätzlich zum Kaufpreis einplanen?
Es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz, der für jeden Kauf stimmt. Immobilientyp, Preis, Region, Finanzierung und professionelle Leistungen beeinflussen die Gesamtsumme.
Wer berechnet die endgültige Steuerbelastung?
Ein unabhängiger spanischer Steuerberater oder Anwalt sollte die aktuellen Sätze und die individuelle Situation des Käufers bestätigen.
Dieser Guide enthält allgemeine Informationen und keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Regeln, Sätze und Bankkriterien können sich ändern. Wir koordinieren für jeden Kauf die zuständigen unabhängigen Fachleute.
